FLiB-Pressemeldung 10/2011

Wo lauern Fehler bei Luftdichtheitstests?

Normgerechte Luftdurchlässigkeitsmessung von Gebäuden

Ein Großteil der Luftdurchlässigkeitsmessungen an Ge­bäu­den findet in Zusammenhang mit Verordnungen oder Förderprogrammen statt. Die Mehrzahl dieser öffentlich-rechtlichen Nachweise wiederum setzt bei Luftdichtheitstests auf die Vorschriften der Messnorm DIN EN 13829. In der Praxis aber kommt es bei diesen Tests immer wieder zu Abweichungen von der Norm, hat man beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V., Berlin) festgestellt. Um Anbieter wie Auftraggeber für mögliche Fehlerquellen zu sensibilisieren, macht der Verband auf einige grundlegende Problemfelder aufmerksam.

Manche Luftdurchlässigkeitsmessung ist von vornherein fehlerhaft. Der Grund: Sie wurde durchgeführt, obwohl die Randbedingungen dafür gar nicht gegeben waren. Diese sind in der einschlägigen Messnorm genau definiert. Bei­spielsweise darf der Mittelwert der natürlich vorkommenden Luftdruckdifferenz zwischen dem Inneren des zu prüfenden Gebäudes und seiner Umgebung fünf Pascal nicht über­schrei­ten. Der Messdienstleister muss diesen Wert sowohl vor als auch nach jeder Messreihe nach einem festen Ver­fahren ermitteln. Liegt dabei eines der Ergebnisse über der Fünf-Pascal-Marke, ist die Messung nicht mehr normkonform und muss wiederholt werden – gegebenenfalls bei einem neuen Termin. Wer den Test dennoch als EnEV-Schluss­messung oder Ähnliches deklariere, mache sich rechtlich angreifbar, betont der FLiB.

Gleiches gilt, wenn eine andere Grundvoraussetzung nicht erfüllt ist: Ein normgerechter Luftdichtheitstest darf nämlich erst durchgeführt werden, nachdem sämtliche Arbeiten, die die luftdichtende Gebäudehülle betreffen können, abge­schlossen sind. Stellen Messdienstleister beim ersten Rund­gang durchs Gebäude fest, dass dies nicht der Fall ist, können sie unter Umständen einen Test zur reinen Qualitäts­kontrolle vornehmen. Für die eigentliche Schlussmessung aber müssen sie zwingend einen zweiten Termin zu späte­rem Zeitpunkt ansetzen.

Doch auch, wenn die Randbedingungen stimmen, die Luft­durchlässigkeitsmessung sach- und normgerecht durchge­führt wurde und sämtliche Werte korrekt berechnet sind, kann es noch zu Fehlern kommen. Beispielsweise be­ob­ach­tet man beim Fachverband, dass Dienstleister manchmal aus den für das Gebäude insgesamt ermittelten Messergeb­nissen unzulässigerweise Rückschlüsse auf die Luftdichtheit einzelner Bauteile oder Bauteilschichten ziehen. „Selbst wenn die Luftwechselrate Passivhausstandard entspricht, heißt das noch lange nicht, dass es keine nennenswerten Fehlstellen in der Luftdichtheitsebene gibt“, erläutert FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher das Problem. Diese lassen sich nur durch eine gezielte Leckageortung fest­stellen. Deswegen schreibt die Messnorm die Suche zumin­dest nach größeren Luftlecks verbindlich vor. Ein Blick ins ebenso obligatorische Messprotokoll gibt Aufschluss darüber, ob diese auch tatsächlich vorgenommen wurde.

Bildmaterial

Fotozeile zu FLiB_0281.jpg und FLiB_0284.jpg:
Leckagesuche ist Pflicht: Die für Luftdurchlässigkeits­messun­gen relevante Norm schreibt die Suche nach größeren Fehlstellen verbindlich vor. Wer sich nicht nur für die Luftdichtheit des gesamten Gebäudes interessiert, sondern tiefer gehende Aussagen über einzelne Bauteile oder Bauteilschichten treffen will, sollte die Fahn­dung auch auf kleinere Luftlecks ausweiten. Als technische Hilfsmittel können dabei Thermo-Anemometer (im Bild), Rauch oder Wärmebildkameras zum Einsatz kommen. Foto 1 Foto 2

 
 
 

Allgemeine Hinweise

Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen: Dipl.-Ing. Oliver Solcher • Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) • Storkower Straße 158 • 10407 Berlin • Telefon: +49 30 2903 5634 • Telefax: +49 30 2903 5772 • E-Mail: info@flib.de
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