FLiB-Pressemeldung 06/2011

Gebäudeluftdichtheitstest – aber richtig!

FLiB zeigt typische Fehlerquellen bei Luftdichtheitsmessungen auf

Wer einen Luftdichtheitstest beauftragt, will in der Regel den energetischen Standard eines Gebäudes überprüfen oder Informationen über die Qualität der Bauausführung gewin­nen. Doch so, wie es beim Bauen zu Mängeln kommen kann, ist auch das Prüfinstrument Luftdichtheitsmessung selbst nicht immun gegen Fehler. Der Fachverband Luftdicht­heit im Bauwesen (FLiB e. V., Berlin) stellt in loser Abfolge typische Problemfelder vor. Das Ziel: Anbieter wie Auftrag­ge­ber für mögliche Fehlerquellen zu sensibilisieren und da­durch einen hohen Qualitätsstandard der Dienstleistung zu sichern.

Die bei Luftdichtheitsmessungen erfassten Werte erhalten ihre Bedeutung erst, wenn man sie beispielsweise zum Innen­volumen des untersuchten Gebäudeteils in Beziehung setzt. Daher müssen Messdienstleister die Systemgrenze genau kennen. Beispiel: Zählt der Keller im konkreten Fall ganz oder in Teilen zum absichtlich beheizten, gekühlten oder mechanisch belüfteten Gebäudevolumen, dem die Untersuchung gilt? Wird eine solche Frage nicht richtig be­ant­wortet, beruhen alle weiteren Berechnungen auf falschen Bezugsgrößen und die ermittelte Luftwechselrate verliert jede Aussagekraft.

Aus demselben Grund dürfen Messteams keinesfalls unge­prüft Angaben des Auftraggebers oder Maße aus Bauzeich­nungen übernehmen, wenn es ums Bestimmen des Innenvo­lumens geht. Beispielsweise können Änderungen im Fußbo­den­aufbau oder nachträglich abgehängte Decken dazu führen, dass die tatsächlichen Raumhöhen von den Angaben des Architekten abweichen – mit entsprechenden Folgen für das reale Gebäudevolumen und die errechnete Luftwechsel­rate. Am besten ermittelt man Nettogrundfläche und mittlere lichte Raumhöhe des Objekts daher selbst. Oder aber über­prüft von Dritten gelieferte Maße zumindest stichprobenartig. Nicht umsonst fordert die für Luftdurchlässigkeitsmessungen von Gebäuden relevante Norm, dass alle Berechnungen nachvollziehbar zu dokumentieren sind. „Viele Prüfberichte, die wir zu sehen bekommen, weisen an dieser Stelle Mängel auf, manchmal fehlen die Angaben sogar vollständig“, be­dauert FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher.

Eine dritte häufige Fehlerquelle liegt in der ungenügenden Vorbereitung des Prüfobjekts auf den Luftdichtheitstest. Ab­hängig vom Zweck der Messung muss das Gebäude ent­sprechend präpariert werden. Die für EnEV-Messungen entscheidende Prüfnorm schreibt etwa vor, Türen zwischen beheizbaren Räumen zu öffnen und absichtlich vorhandene Öffnungen nach außen zu schließen oder abzudichten. Falls Siphons noch nicht mit Wasser gefüllt sind, dichtet man die betroffenen Abwasserleitungen ab. In der Praxis wird dies öfters versäumt, hat der FLiB beobachtet. Oder aber man tut des Guten zuviel und klebt fälschlicherweise die Kellertür ab. Hilfreich für die Gebäudevorbereitung, so der Fachverband, sei der Rückgriff auf die Anweisungen der Norm DIN EN 13829. Außerdem sei dabei sehr wichtig, alle getroffenen Maßnahmen sorgfältig im Messprotokoll zu dokumentieren.

Bildmaterial

Fotozeile zu „Maße überprüfen.jpg“:
Welches Innenvolumen hat das Prüfobjekt? Um bei Luftdichtheitstests mit möglichst exakten Bezugsgrößen arbeiten zu können, sollten Messdienstleister Gebäudemaße und Volumen selbst ermitteln oder Angaben Dritter zumindest stichprobenartig überprüfen, empfiehlt der FLiB. Foto

 
 
 

Allgemeine Hinweise

Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen: Dipl.-Ing. Oliver Solcher • Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) • Storkower Straße 158 • 10407 Berlin • Telefon: +49 30 2903 5634 • Telefax: +49 30 2903 5772 • E-Mail: info@flib.de
Bilder und Grafiken (wenn nicht anders angegeben): FLiB e. V. • Veröffentlichung bei Quellenangabe honorarfrei • Belegexemplar erbeten.
 
 
powered by webEdition CMS