Alles gut gecheckt?
Blower-Door-Test ist nicht gleich Blower-Door-Test
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Wohl jeder Häuslebauer hat den Begriff Blower-Door-Messung zumindest schon gehört. Und auch manch Altbaubesitzer kennt dieses wichtige Instrument zur Qualitätskontrolle von Häusern. Viele wissen allerdings nicht, dass es mehr als eine Art von Blower-Door-Test gibt. Daher sollte man genau klären, was man will oder auch braucht, bevor man ein Messteam damit beauftragt, die Luftdurchlässigkeit der eigenen vier Wände zu testen.
Für jene, die günstiges Baugeld von der KfW-Förderbank haben wollen, kann eine Dichtheitsprüfung im bezugsfertigen Eigenheim Vorschrift sein. Dabei wird vor allem geklärt, ob das Haus den von der Energie-Einsparverordnung (EnEV) benannten Höchstwert für die so genannte Luftwechselrate einhält. Die EnEV gibt auch vor, wie die Messteams vorgehen müssen und wie ein korrekter Prüfbericht auszusehen hat.
Wem es um Schutz vor Baumängeln geht, dem raten Experten zu einem ersten Luftdurchlässigkeitstest im Laufe der Bauphase. Auch hier ermittelt man zuerst überschlägig die Luftwechselrate. Zeigen sich Auffälligkeiten, kann man gezielt die Fehler suchen und zu diesem frühen Zeitpunkt meist einfach beheben. Inzwischen setzen auch einzelne Kommunen auf einen zusätzlichen Qualitäts-Check und haben den baubegleitenden Blower-Door-Test in ihre Förderbedingungen aufgenommen.
Für Besitzer älterer Häuser ist häufig die reine Leckageortung interessant. Bei ihr spüren die Experten auf, durch welche Ritzen kalter Wind pfeift und warme Heizungsluft unbemerkt nach draußen strömt. Kennt man die Schwachstellen, lassen sich geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Wer ein Messteam sucht oder sich vorab beraten lassen möchte, welcher Test für ihn der richtige ist, findet unter www.flib.de Adressen qualifizierter Anbieter.
Bildmaterial
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Auch im Altbau
lohnt der Dichtheitstest per Blower-Door.
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Allgemeine Hinweise
Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen:
Dipl.-Ing. Oliver Solcher • Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) •
Storkower Straße 158 • 10407 Berlin • Telefon: +49 30 2903 5634 • Telefax: +49 30 2903 5772 • E-Mail: info@flib.de
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