
Für die Messung der Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes oder einer Wohnung hat sich international das so genannte Blower-Door-Verfahren durchgesetzt. Dabei wird ein Ventilator luftdicht in eine Fenster- oder Türöffnung eingebaut. Je nach Drehrichtung des Ventilators wird zwischen dem Inneren des Gebäudes und der Außenluft eine Druckdifferenz in Form eines Über- oder Unterdruckes erzeugt. Damit diese Druckdifferenz aufrecht erhalten werden kann, muss der Ventilator eine bestimmte Luftmenge fördern, deren Größenordnung von den Undichtigkeiten (Leckagen) in der Gebäudehülle abhängt.
Der bei einer bestimmten Druckdifferenz ermittelte Leckagestrom kann zu unterschiedlichen Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt werden. Bei dem häufig verwendeten n50-Wert dient beispielsweise das Gebäudeinnenvolumen als Bezugsgröße. Der n50-Wert gibt an, wie oft bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Pa) in einer Stunde das gesamte Gebäudeinnenvolumen ausgetauscht wird. Zulässige Grenzwerte finden sich in DIN 4108-7 und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Wie im Detail eine Messung durchzuführen ist, regelt die DIN EN 13829. Auch der im Rahmen der EnEV geforderte Dichtheitsnachweis verweist ausdrücklich auf diese Norm.
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